Abmahnschutz

Gestaltung der AGB

Die unübersichtliche Rechtslage und die Änderung von maßgeblichen Gesetzen stellt gerade die Shopbetreiber im Internet vor große Probleme. Dabei ist gerade das Thema der AGB Klauseln und der AGB Kontrolle ein sehr weites Thema. Bei selbst erstellten AGBs können Fehler auftreten wie jedoch auch bei der Übernahme von Mustern von AGBs. Fehler können jedoch auch entstehen bei der Übernahme von fremden AGB. Diese Fehler können hierbei sehr zahlreich sein. Daneben ist auch die richtige Einbindung der AGBs in die Webseite ein unbedingtes Muss, damit diese ihre Wirksamkeit haben und behalten.

Unzulässige AGB-Klauseln

Zu den häufigen unzulässigen AGB-Klauseln gehören unter anderem

  • das die Lieferzeiten unverbindlich sind
  • Gerichtsstandvereinbarungen gegenüber Verbrauchern
  • unzulässige vorbeugende Klauseln
  • die Abwälzung der Transportgefahr auf den Kunden
  • Ersetzungsklauseln

Darüber hinaus können natürlich noch weitere Fehler bei der Erstellung der AGBs auftreten, weshalb eine AGB Kontrolle häufig unerlässlich sein kann.

Einbindung der AGB

Viele Betreiber eines Onlineshops wissen, das sie über AGBs verfügen müssen. Dennoch sind viele Shopbetreiber aber auch der Auffassung, es würde ausreichen, wenn sich ein Link auf der Webseite befindet, welche den Besucher zu den AGBs führt. Diese Annahme ist jedoch nicht richtig. Um eine Wirksamkeit der AGBs zu gewährleisten müssen diese nach den gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Vertrag eingebunden sein. Dies ist nur gegeben, wenn der Betreiber der Webseite den Kunden ausdrücklich auf die AGBs hinweist und der Kunde die Möglichkeit hat, diese zur Kenntnis zu nehmen. Daneben muss der Kunde jedoch auch mit der Geltung der AGB einverstanden sein. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so verlieren die AGBs ihre Wirksamkeit, weswegen auch hier eine AGB Kontrolle unerlässlich ist.



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